Gerne nehme ich natürlich noch weitere Anregungen auf!

Es ist genau dieses Problem, das das FZ eben nicht "erstmals in den Verkehr" gekommen ist, denn zumindestens hätte es eine Vollabnahme haben müssen + somit eine TPNR zugeteilt bekommen.Anforderungskatalog hat geschrieben:"Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand enstprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kfz-technischen Kulturgutes dienen können als Oldtimer eingestuft werden. Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, aber diese Bedingung bezüglich der Erstzulassung nicht erfüllen unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ich war mal an einem VW Ventura dran,Expertenkommentar hat geschrieben:Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können.
Du darfst das aber nicht verwechseln.Zûndfunke hat geschrieben:....den Umbau kann ich mittels des vorhandenen Schweißgutachtens zeitlich belegen und das war innerhalb der ersten 10 Jahre. ..
..... Denn zwecks einer Oldtimereintragung ......