Moin Leute,
im Landkreis Fulda zu wohnen ist schon klasse ...
Hier in Hessen gibt es seit etwa einem Jahr die berühmt-berüchtigten Bündelungsbehörden.
Interessante Threads in anderen Foren befassen sich mit dieser Thematik und hat auch Beispiele mit eigenen Erfahrungen.
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Es gab auch in einer Oldtimermarkt der letzten Monate einen mehrseitigen Artikel über genau unsere Fuldaer (Geld)Bündeler.
Im Wortlaut deren Aufgaben (Zitat Seite des LKR Fulda):
Erteilung von Sondergenehmigungen auch für andere Landkreise in Hessen
Zulassungsstelle nimmt Aufgaben als Bündelungsbehörde wahr
FULDA. Die Zulassungsstelle des Landkreises Fulda ist ab sofort Bündelungsbehörde zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen. Das bedeutet, sie nimmt diesen Aufgaben auch für die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Vogelsberg, Mainz-Kinzig und Wetterau sowie die Stadt Kassel wahr.
Die Voraussetzungen wurden durch gesetzliche Änderungen geschaffen, die zum 29. April 2009 in Kraft getreten sind und Auswirkungen sowohl auf die Fahrzeugbegutachtung durch die technischen Prüfstellen als auch auf das Verfahren bei Sondergenehmigungen für die Zulassung von neuen und gebrauchten ausländischen Fahrzeugen haben, die in Deutschland über keine Typengenehmigung verfügen.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, für das keine Typengenehmigung (COC-Bescheinigung) vorliegt, muss im Vorfeld eine Einzelgenehmigung/Einzelerlaubnis beantragt werden. Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen/Einzelerlaubnissen sind in Hessen die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf allein zuständig. Die anschließende Zulassung erfolgt weiterhin durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren, Formulare und aktuelle Kundeninformationen können unter der Internet-Seite
http://www.landkreis-fulda.de abgerufen oder auch heruntergeladen werden. Fragen beantwortet der Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Fulda, Gerloser Weg 22, 36039 Fulda, auf dem Postweg, unter der Tel-Nr. 0661/8668-58 oder per eMail: zulassungsbehö
rde@landkreis-fulda.de .
Fulda, 26. Mai 2009
Das gilt im Prinzip für alle Fahrzeugänderungen, für die es keine ABEs oder Mustergutachten gibt. Inwieweit der Einbau eines Standardmotors wie in meinem Fall davon jetzt wirklich betroffen ist, konnte mir niemand mit Sicherheit sagen, Tatsache bleibt, es ist eine Eindragung über Änderung der Motorleistung, für die sich die (Geld)Bündelungsbehörde interessieren wird.
Dieses Prozedere betrifft auch die Änderung meines Motors und die damit einhergende Prüfung ob der Horst dann noch H-Kennzeichen-würdig ist.
Heute morgen habe ich die Dekra in FD angerufen um herauszufinden, dass Motoränderungen in Hessen nur durch den TÜV eingetragen werden dürfen, keine andere Organisation, die anderen dürfen nur Teileeintragungen aufgrund vorliegender Gutachten oder ABE´s machen. Der Dekra-Mensch hat mir aber den Tipp gegeben nach Thüringen zu fahren, dort ist die Dekra die zugelassene Organisation. Er hat mir auch gleich einen Ansprechpartner bei Dekra Bad Salzungen genannt, der sich mit Oldtimern gut auskennt und dort solche Dinge macht.
Den habe ich dann auch angerufen. Als er im Display meine Vorwahl gesehen hat, hat er gleich gefragt, ob mir bekannt wäre, dass ich da als Hesse ein etwas komplizierteres Verfahren vor mir hätte. Im Detail war das so, dass er echt gesagt hat, dass die auf der BündBeh so pießig wären, dass schon Leute mit Eintragungen durch ihn, nachträglich ihr H wieder hergeben mussten z.B. weil da mal ein Gutachten einen Monat zu jung war ... au Backe.
Jedenfalls hat er gesagt, dass ich (falls ich mein H behalten möchte) alles super wasserdicht machen muss, sonst hätte die BündBeh eh wieder was zu meckern.
Er hat mir geraten zu versuchen vom Hersteller eine Motorenfreigabe schriftlich zu besorgen, in dem Schreiben müssen dann die Fahrgestellnummerngruppen, die Baujahre/Monate in denen der Motor verwendet wurde stehen und es müsste zweifelsfrei daraus hervorgehen, dass die Fahrzeuge die in der stärkeren Variante (also in 44PS-Version) ausgeliefert wurden, identische Bremsanlagen hatten.
Er hätte das zwar alles in seinen Datenblättern, aber das würde der BündBeh bei Autos mit H nicht reichen.
Und er rät aus seinen bisherigen Erfahrungen mit der BündBeh dazu, einen Vergleichsbrief vorzulegen bei dem so ein Motor als originale Werksmotorisierung drin steht, am besten sogar einen alten Brief, in dem noch die Motornummern mit Kennbuchstaben drin stehen.
Also habe ich danach mit der Kundenbetreuung in WOB telefoniert, das wird wohl kein Problem werden, so eine Bescheinigung zu bekommen. Die Bearbeitungszeit könnte allerdings ein Problem werden, die Dame hat mir aber zugesagt, dass eilige Sachen vorgezogen werden, wenn schon Termine drücken, was ja bei mir der Fall ist. Es gibt einen Werkstatttermin für den Motorenumbau beim "Oldtimerservice-Bovenden".
Man könnte natürlich das Auto mal ein paar Wochen auf einen Kumpel in Bayern zulassen ....
aber selbst dann, meinte der Dekraler würden die womöglich schnallen, dass in der Bayern-Phase Eintragungen vorgenommen würden, die dann wieder durch die BündBeh geprüft würden und so weiter ...
Mannomann ...