Eigentum, Kauf, Verkauf... wem gehört das Auto und wie wird man es los oder bekommt eins.
Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 19:50
Nach der Diskussion in der Shoutbox hier einmal ein paar Gedanken zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Kraftfahrzeugen.
Zuerst einmal ein paar grundlegende Begriffe: Eigentum, Besitz und Halter.
Eigenümer ist der, dem das Auto gehört. Also der, der es gekauft hat, geschenkt bekommen hat oder dem es sicherungsübereignet worden ist.
Das bedeutet gleichzeitig, dass der, der in den Fahrzeugpapieren steht, nicht immer der Eigenümer des Autos ist. Viele Jugendliche melden das eigene Auto, das sie zuvor gekauft haben, auf den Namen eines Elternteils an, um Versicherungsprämien zu sparen. Dadurch wird Juniors Auto aber nicht zu Seniors Auto, Eigentümer bleibt nach wie vor der Junior.
Wenn der Junior aber zeitweilig Mamas Auto mit zum Ausbildungsort mitnimmt und es dort mit Mamas Genehmigung benutzt, dann bleibt Mama die Eigentümerin, wenn wir davon ausgehen, dass es Mama vorher gehört hat.
Junior ist jetzt das, was der zweite Begriff beschreibt: er ist der Besitzer. Besitzer einer beweglichen Sache ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft an der Sache hat, der also damit nach Belieben umgehen und andere vom Umgang damit ausschließen kann. Also der, der die Verfügungsgewalt über das Auto hat. Abgestuften Besitz, also mittelbaren Besitz und Besitzdienerschaft lassen wir jetzt mal außen vor, das würde zu weit führen.
Was der Besitzer ist und was der Eigentümer ist, das wissen wir jetzt.
Ein häufiger Fall ist Leasing und Finanzierung. Beim Leasing bleibt die Bank in aller Regel der Eigentümer des Autos, Leasing hat viel von Miete. Man erwirbt kein Eigentum, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Bei Finanzierungen ist das anders, da leiht man sich das Geld für das Auto bei der Bank, die es sich dafür dann gern sicherungsübereignen lässt. Dazu ist ein weiterer Vertrag erforderlich, der einerseits besagt, dass die Bank Eigentümerin des Autos wird und der Darlehensnehmer das Auto aber uneingeschränkt nutzen darf, als wäre es sein eigenes. In jedem Fall ist die Bank der Eigentümer und bewahrt deshalb auch den Brief bei sich auf. Warum, das wird später noch deutlich werden.
Halter eines Autos ist ebenfalls nicht immer der, der in den Papieren eingetragen ist. Das ist allenfalls der scheinbare Halter, der aber nicht mit dem tatsächlichen Halter identisch sein muss. Nach einer gängigen Definition ist Halter eines Kraftfahrzeugs derjenige, auf dessen Kosten und zu dessen Nutzen das Fahrzeug betrieben wird. Ich bin beispielsweise der Idealfall: mein Volvo gehört mir, ich bin also Eigentümer. Den einzigen Schlüssel zu dem Auto habe auch ich (wobei das nicht zwingend vom Schlüssel abhängig ist), also bin ich auch Besitzer, es sei denn ich lass Sandra mal fahren. Da ich die Rechnungen zahlre und auch ab und an tanken fahre, bin ich auch der Halter. Alles gut also.
Ja, wie erwirbt man nun das Eigentum an einem Kraftfahrzeug. Der, der im Brief steht (ich kann mir nie merken, ob das ZB I oder ZB II ist, der größere Zettel in jedem Fall), ist ja nicht zwingend der Eigentümer an dem Auto. Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug ist aber nur in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren möglich. Kauft man ein Auto, zu dem es keine Papiere gibt, besteht immer die Gefahr, dass der tatsächliche Eigentümer es unter Vorlage der Papiere von einem herausverlangt. Das Problem ist dann regelmäßig, dass der Verkäufer, gegen den man ja einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat, längst über alle Berge ist. Ein wichtiges Dokument ist der Kaufvertrag, zumindest solange nicht irgendwelche Phantasieadressen daraufstehen. Die Papiere in Verbindung mit dem Kaufvertrag, in dem der Verkäufer derselbe ist wie der in den Papieren Eingetragene erbringen den Eigentumsnachweis für das Auto. Fehlt eines kann es haarig werden, wobei das Fehlen eines Kaufvertrages nicht so schlimm ist wie das der Fahrzeugpapiere.
Ein ganz eindringlicher Tipp zum Verkauf von Fahrzeugen: gebt eure Autos niemals zugelassen an Menschen ab, die nicht zu eurem direkten Umfeld gehören, schon gar nicht an Fremde. Da können verheerende Dinge passieren, von denen die abredewidrige Nichtabmeldung noch eines der kleineren Problem darstellt. Dann hat man nur Rennerei und Mühen, bis das erledigt ist. Lustiger wirds, wenn der Käufer dann fleißig damit falsch parkt oder andere Verkehrsvergehen damit begeht, vielleicht sogar einen Unfall mit Unfallflucht. Da wirds dann richtig haarig.
Und, auch das ist schon vorgekommen, es ist auch denkbar, dass der Käufer ein Strohmann ist und einen Wagen für eine richtig veritable Straftat, etwa für einen Banküberfall, sucht. Wenn dann euer ehemaliges Auto dabei identifiziert wird, ist euch zumindest die Aufnahme in verschiedene Datenbanken und ein Ermittlungsverfahren wegen so schöner Dinge wie Geselnahme, schwerer Raub, Körperverletzung bis hin zum Mord oder wegen der Beihilfe dazu sicher. Das wird man so rasch nicht mehr los. Es ist ganz einfach, das zu verhindern: meine Autos verlassen meinen Hof nur abgemeldet nach Verkauf. Hat bisher auch prima geklappt, und wenn der, der nen Fuffi mehr bietet, damit der Wagen angemeldet ist, ihn nicht ohne Zulassung nimmt, ja, dann besorgt man für den Fuffi halt ein Kurzzeitkennzeichen, auch wenn man noch was drauflegen muss. Ist sicherer als angemeldet verkaufen.
Später mehr, ihr könnt auch gern was fragen.
Zuerst einmal ein paar grundlegende Begriffe: Eigentum, Besitz und Halter.
Eigenümer ist der, dem das Auto gehört. Also der, der es gekauft hat, geschenkt bekommen hat oder dem es sicherungsübereignet worden ist.
Das bedeutet gleichzeitig, dass der, der in den Fahrzeugpapieren steht, nicht immer der Eigenümer des Autos ist. Viele Jugendliche melden das eigene Auto, das sie zuvor gekauft haben, auf den Namen eines Elternteils an, um Versicherungsprämien zu sparen. Dadurch wird Juniors Auto aber nicht zu Seniors Auto, Eigentümer bleibt nach wie vor der Junior.
Wenn der Junior aber zeitweilig Mamas Auto mit zum Ausbildungsort mitnimmt und es dort mit Mamas Genehmigung benutzt, dann bleibt Mama die Eigentümerin, wenn wir davon ausgehen, dass es Mama vorher gehört hat.
Junior ist jetzt das, was der zweite Begriff beschreibt: er ist der Besitzer. Besitzer einer beweglichen Sache ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft an der Sache hat, der also damit nach Belieben umgehen und andere vom Umgang damit ausschließen kann. Also der, der die Verfügungsgewalt über das Auto hat. Abgestuften Besitz, also mittelbaren Besitz und Besitzdienerschaft lassen wir jetzt mal außen vor, das würde zu weit führen.
Was der Besitzer ist und was der Eigentümer ist, das wissen wir jetzt.
Ein häufiger Fall ist Leasing und Finanzierung. Beim Leasing bleibt die Bank in aller Regel der Eigentümer des Autos, Leasing hat viel von Miete. Man erwirbt kein Eigentum, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Bei Finanzierungen ist das anders, da leiht man sich das Geld für das Auto bei der Bank, die es sich dafür dann gern sicherungsübereignen lässt. Dazu ist ein weiterer Vertrag erforderlich, der einerseits besagt, dass die Bank Eigentümerin des Autos wird und der Darlehensnehmer das Auto aber uneingeschränkt nutzen darf, als wäre es sein eigenes. In jedem Fall ist die Bank der Eigentümer und bewahrt deshalb auch den Brief bei sich auf. Warum, das wird später noch deutlich werden.
Halter eines Autos ist ebenfalls nicht immer der, der in den Papieren eingetragen ist. Das ist allenfalls der scheinbare Halter, der aber nicht mit dem tatsächlichen Halter identisch sein muss. Nach einer gängigen Definition ist Halter eines Kraftfahrzeugs derjenige, auf dessen Kosten und zu dessen Nutzen das Fahrzeug betrieben wird. Ich bin beispielsweise der Idealfall: mein Volvo gehört mir, ich bin also Eigentümer. Den einzigen Schlüssel zu dem Auto habe auch ich (wobei das nicht zwingend vom Schlüssel abhängig ist), also bin ich auch Besitzer, es sei denn ich lass Sandra mal fahren. Da ich die Rechnungen zahlre und auch ab und an tanken fahre, bin ich auch der Halter. Alles gut also.
Ja, wie erwirbt man nun das Eigentum an einem Kraftfahrzeug. Der, der im Brief steht (ich kann mir nie merken, ob das ZB I oder ZB II ist, der größere Zettel in jedem Fall), ist ja nicht zwingend der Eigentümer an dem Auto. Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug ist aber nur in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren möglich. Kauft man ein Auto, zu dem es keine Papiere gibt, besteht immer die Gefahr, dass der tatsächliche Eigentümer es unter Vorlage der Papiere von einem herausverlangt. Das Problem ist dann regelmäßig, dass der Verkäufer, gegen den man ja einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat, längst über alle Berge ist. Ein wichtiges Dokument ist der Kaufvertrag, zumindest solange nicht irgendwelche Phantasieadressen daraufstehen. Die Papiere in Verbindung mit dem Kaufvertrag, in dem der Verkäufer derselbe ist wie der in den Papieren Eingetragene erbringen den Eigentumsnachweis für das Auto. Fehlt eines kann es haarig werden, wobei das Fehlen eines Kaufvertrages nicht so schlimm ist wie das der Fahrzeugpapiere.
Ein ganz eindringlicher Tipp zum Verkauf von Fahrzeugen: gebt eure Autos niemals zugelassen an Menschen ab, die nicht zu eurem direkten Umfeld gehören, schon gar nicht an Fremde. Da können verheerende Dinge passieren, von denen die abredewidrige Nichtabmeldung noch eines der kleineren Problem darstellt. Dann hat man nur Rennerei und Mühen, bis das erledigt ist. Lustiger wirds, wenn der Käufer dann fleißig damit falsch parkt oder andere Verkehrsvergehen damit begeht, vielleicht sogar einen Unfall mit Unfallflucht. Da wirds dann richtig haarig.
Und, auch das ist schon vorgekommen, es ist auch denkbar, dass der Käufer ein Strohmann ist und einen Wagen für eine richtig veritable Straftat, etwa für einen Banküberfall, sucht. Wenn dann euer ehemaliges Auto dabei identifiziert wird, ist euch zumindest die Aufnahme in verschiedene Datenbanken und ein Ermittlungsverfahren wegen so schöner Dinge wie Geselnahme, schwerer Raub, Körperverletzung bis hin zum Mord oder wegen der Beihilfe dazu sicher. Das wird man so rasch nicht mehr los. Es ist ganz einfach, das zu verhindern: meine Autos verlassen meinen Hof nur abgemeldet nach Verkauf. Hat bisher auch prima geklappt, und wenn der, der nen Fuffi mehr bietet, damit der Wagen angemeldet ist, ihn nicht ohne Zulassung nimmt, ja, dann besorgt man für den Fuffi halt ein Kurzzeitkennzeichen, auch wenn man noch was drauflegen muss. Ist sicherer als angemeldet verkaufen.
Später mehr, ihr könnt auch gern was fragen.