Seite 1 von 2

Sonnenblenden

Verfasst: So 11. Aug 2013, 11:35
von Bobbycardriver
Hab mich mal bei TÜV kundig gemacht wegen H Zulassung. Wäre alles kein Problem meinte er, nur was ihn störte waren, dass keine Sonnenblenden dran sind. Er gibt sich auch mit solchen zu frieden die man mit Saugnäpfen befestigen kan.
Tut dass den wirklich Not, diese hässlichen Dinger am Buggy

Re: Sonnenblenden

Verfasst: So 11. Aug 2013, 13:27
von Burgi1986
Also ich weiß nicht was manche Prüfer für eine Macke mit ihren Schei... sonnenblenden haben. :D
Wie kommt jetzt die wendung mit dem H ???
Da hat mal jemand zu mir gesagt das man es doch nicht brauch. :mrgreen:

Mfg Andi

Re: Sonnenblenden

Verfasst: So 11. Aug 2013, 15:10
von Bobbycardriver
Muss auch nicht unbedingt. Hat mich nur interessiert. Ich kann auch ohne H leben.

Re: Sonnenblenden

Verfasst: So 11. Aug 2013, 19:38
von Burgi1986
Mach das H.
Ich muss mal schauen. Vieleicht hab ich noch ein paar rum liegen die du leihweise haben kannst.

Mfg Andi

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Mo 12. Aug 2013, 17:36
von Patrick
ihr seit ja leider alle so weit weg von mir... :(

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 09:16
von Bobbycardriver
Wieso. Magst mitspielen? Gerne :mrgreen:
Wo ist den deine Meldeanschrift. Vieleicht können wir uns mal treffen. Irgendwo in der mitte

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 09:19
von Bobbycardriver
Uiuiuiuie. Hab grad gesehen dass du doch verflucht weit weg bist. :shock:

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Do 15. Aug 2013, 18:02
von Patrick
Ja.. und ich darf ja nur in Schleswig Holstein prüfen ...

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Do 15. Aug 2013, 19:54
von Burgi1986
Für Sondereintragungen die natürlich noch verträtbar sind würde sogar zu dir hoch kommen. :mrgreen:

mfg Andi

Re: Sonnenblenden

Verfasst: Do 15. Aug 2013, 23:36
von AHS IMP 1
Argumentative Hilfe + die Bereitstellung von Informationen müsste ausreichen! Alles andere ist Grauzone!

Klar kann man an einen unmotivierten kommen, der nicht bereit ist sich reinzudenken, oder zu faul ist die ensprechenden Unterlagen rauszusuchen.
Im Prinzip ist aber der Fzg-Halter in der Bringschuld + mit der Örtlichkeit hat es wenig zu tun.

Uwe