Zu punkt 1.AHS IMP 1 hat geschrieben: 1.Argumentative Hilfe + die Bereitstellung von Informationen müsste ausreichen! Alles andere ist Grauzone!
2.Klar kann man an einen unmotivierten kommen, der nicht bereit ist sich reinzudenken, oder zu faul ist die ensprechenden Unterlagen rauszusuchen.
3.Im Prinzip ist aber der Fzg-Halter in der Bringschuld + mit der Örtlichkeit hat es wenig zu tun.
Uwe
Da gebe ich dir vollkommen recht Uwe.
Zu punkt 2.
Die unmotivierten sind aber hier bei uns schon fast die Regel.
Es gibt auch mittlerweile immer weniger Alte Prüfer die auch in unserem Bereich ausreichend erfahrung haben.
Was gleichzeitig zu einem neuen Problem führt. Das die Jungen unerfahrenen Prüfer sich es nicht mehr drauen gewisse sachen abzunehmen weil sie nicht wissen wie die Grundlagen aussehen.
Mein TÜV-Prüfer ist zwar erst 34 jahre jung aber er hat noch ein paar alte erfahrene Kollegen die ihm sagen auf welcher grndlage er mir gewisse sachen Abnehmen kann.
Und weil sich die Haftungsrechte geändert haben sind halt viele mittlerweile sehr vorsichtig.
Was ich natürlich verstehen kann.
Aber leider gibt es hier überwiegend prinzipiele Neinsager und das ist nicht so toll.
Zu punkt 3.
Der Ort macht schon sehr viel aus finde ich.
Weil die Zweigstellen de Prüfstellen je nach Bundesland teilweise ander Weisungen haben.
Z.b: Haben in Hessen viele Leute große problem sachen eingetragen zu bekommen die bei uns kein problem sind.
Die Bringschuld liegt natürlich beim Fahrzeughalter.
Aber mit einem Guten Prüfer kann man auch absprechen was er braucht.
z.B.: Meine Motor eintragung beim 1964er Buggy. Er wollte ein Datenblatt vom Motor. Ich kam mit dem Vorschlag eine Leistungsmessung zu machen und er sagte Perfekt. Weil beim Motordatenblatt hätten wir eine ermittlung der Höchstgeschwindichkeit gebraucht und das wäre wieder ein mehr aufwand geworden.
Das sind meine Gedanken und erfahrungen dazu.
Aber jetzt würde mich interessieren was der Patrick sagt.
Mfg Andi