Neue Richtlinien bei H-Zulassung
- PeterHadTrapp
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
jetzt gehts ... Frank, gibs zu, Du hast die Beschränkungen geändert, nach meinem ersten Versuch, du Schlingowitzi
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- Versicherungsvergleich Auto 2010 aktuell.pdf
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Manche Vorderachsprobleme sind Hinterachsprobleme - man muss nur den richtigen Leuten zuhören
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Na dann passts ja jetzt und vllt. können wir ja auch die ein oder anderen Gutachten hier zur Verfügung stellen.
Gruß woita
Gruß woita
Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Nee, ich hab da wirklich nix geändert.
Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Bei mir gehts jetzt auch, allerdings ist die Beschränkung bei 256kB!
Das reicht eben nicht für ein wenig größeres Dokument.
Das reicht eben nicht für ein wenig größeres Dokument.
Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Ja was ist denn jetzt so anders an dieser neuen Verordnung oder wie man so was nennt. Auser Off Topic ist nicht allzuviel zu lesen.
Wie ist es wenn zeitgenössiges Tuning gemacht wird, ist das jetzt leichter?
Wie ist es bei Buggys, die waren im Prinzip bei der alten Verordnung mit "H" mehr oder weniger nur geduldet worden, besteht da jetzt eine Rechtssicherheit?
Aber anscheinend stelle ich hier Fragen, welche die Unterhaltung stören.
Wie ist es wenn zeitgenössiges Tuning gemacht wird, ist das jetzt leichter?
Wie ist es bei Buggys, die waren im Prinzip bei der alten Verordnung mit "H" mehr oder weniger nur geduldet worden, besteht da jetzt eine Rechtssicherheit?
Aber anscheinend stelle ich hier Fragen, welche die Unterhaltung stören.
- PeterHadTrapp
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
naja, die Gesetzeslücke mit den 30 Jahre alten Neuwagen (also Autos, die noch nie zugelassen waren) wurde geschlossen und zeitgenössisches Tuning wird wohl jetzt leichter akzeptiert, aber nach allem was man so in den Foren liest, wurde das jetzt nur der eh schon weithin gängigen Praxis angeglichen.
Wirklich bahnbrechende Änderungen gab es wohl eher nicht und die von Vielen befürchtete Anhebung des Mindestalters ist auch nicht gekommen.
Wirklich bahnbrechende Änderungen gab es wohl eher nicht und die von Vielen befürchtete Anhebung des Mindestalters ist auch nicht gekommen.
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Kannste das mal näher erklären vieleicht auch mit Beispielen.PeterHadTrapp hat geschrieben:naja, die Gesetzeslücke mit den 30 Jahre alten Neuwagen (also Autos, die noch nie zugelassen waren) wurde geschlossen
- PeterHadTrapp
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Ich verstehe das so, dass nach der alten Richtlinie Autos, die noch nie zugelassen waren, kein gesetzmäßig relevantes Alter hatten, weil es ja keinen Tag der ersten Zulassung gab, anhand dessen das Alter von mindestens 30 Jahren "gemessen" werden konnte. Mir wurde das mal so erklärt, dass die Gesetzgeber diesen Spezialfall bei der alten Regelung schlicht nicht auf dem Schirm hatten.
So war beim alten Anforderungskatalog nur vom Erstzulassungsdatum als allererste Vorraussetzung für die Oldtimerabnahme die Rede, während im neuen Schriftsatz ausdrücklich erwähnt wird, dass bei Fahrzeugen, die vor mehr als 30 Jahren in den Verkehr gebracht (also hergestellt bzw. verkauft wurden), aber die Voraussetzungen bezüglich der Erstzulassung nicht erfüllen (also z.B. noch nie oder erst vor 10 Jahren erstmals angemeldet wurden), der Besitzer die Nachweispflicht über das tatsächliche Fahrzeugalter hat. Dies könnte (meiner Vermutung nach) beispielweise durch die "Geburtsurkunden" die Volkswagen ausstellt nachgewiesen werden.
So war beim alten Anforderungskatalog nur vom Erstzulassungsdatum als allererste Vorraussetzung für die Oldtimerabnahme die Rede, während im neuen Schriftsatz ausdrücklich erwähnt wird, dass bei Fahrzeugen, die vor mehr als 30 Jahren in den Verkehr gebracht (also hergestellt bzw. verkauft wurden), aber die Voraussetzungen bezüglich der Erstzulassung nicht erfüllen (also z.B. noch nie oder erst vor 10 Jahren erstmals angemeldet wurden), der Besitzer die Nachweispflicht über das tatsächliche Fahrzeugalter hat. Dies könnte (meiner Vermutung nach) beispielweise durch die "Geburtsurkunden" die Volkswagen ausstellt nachgewiesen werden.
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Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Ich habe gehört das man ab heute dem 01.11.2011 durch die neue Oldtimer Regelung.
Kein Buggy mehr zulassen bekommt der nicht schon in Deutschland angemeldet war Bestandschutz.
Wegen der GFK Karosserie bis 31.10.2011 konnte jeder Prüfer, Organisation noch selbst entscheiden.
Kein Buggy mehr zulassen bekommt der nicht schon in Deutschland angemeldet war Bestandschutz.
Wegen der GFK Karosserie bis 31.10.2011 konnte jeder Prüfer, Organisation noch selbst entscheiden.
Re: Neue Richtlinien bei H-Zulassung
Das würde ich zunächst einmal, vorbehaltlich anderer Ergebnisse, ins Reich der Phantasie verweisen. Immerhin wird es ab heute deutlich einfacher, ein Fahrzeug, das zwar 30 Jahre alt ist, aber noch nie in Deutschland zugelassen war, auf H-Kennzeichen zuzulassen.
Was definitiv nicht stimmt ist das Gerücht, dass nun Zustand 2 für die H-Zulassung erforderlich wäre. Das beruht auf einem Lesefehler.
Was definitiv nicht stimmt ist das Gerücht, dass nun Zustand 2 für die H-Zulassung erforderlich wäre. Das beruht auf einem Lesefehler.