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Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 16:46
von buggycollector
Hi, nur um das kurz richtig zu stellen. Die Firma "Bieber" hat nie Buggies hergestellt. Hergestellt wurden die immer von der Firma Röhnert in Wuppertal. http://www.roehnert.de/ Die Firma Bieber hat die Buggies nur vertrieben. Unter anderem auch den "Dingo". Neue Rohkarossen kann man auf Anfrage heute noch bei Röhnert bekommen. Die Firma Bieber gibt es meines Wissens nicht mehr.

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 16:50
von Patrick
Jupp da haste auch Recht, genau so meinte ich es auch ;)

P.S. man bekommt bei Röhnert immer noch die Buddys die haben noch die Negativformen ;)

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 17:00
von buggycollector
Patrick hat geschrieben:Jupp da haste auch Recht, genau so meinte ich es auch ;)

P.S. man bekommt bei Röhnert immer noch die Buddys die haben noch die Negativformen ;)
Ich weiß, ich kenn den Sohn vom Röhnert. :mrgreen: Ist auch ein Buggyfahrer. Röhnert Senior fährt auch Buggy. Nen Haz mit Subarumotor

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 19:21
von AHS IMP 1
HAZ hat geschrieben:...Woher soll jemand eine TP-Nummer bekommen, welche sicher älter als 20Jahre ist.....
Nach meinem unbestätigtem Halbwissen:
TP-Nummern werden für alle Eigenbauten vergeben. Z.B. auch Anhänger. Sie werden fortlaufend vergeben.
Sicher die Nummer in das Fahrzeug bekommen, sollte wohl kein Problem sein...
TP Nr werden immer per Hand eingeschlagen. Die ursprüngliche Fgst-nr leserlich geixxxt.
Eine Nummer aus einem alten Buggy übernehmen ist zulässig, denn es ist nirgens beschrieben wie weit bei einer Reparatur Teile ausgetauscht werden dürfen. Das heist für mich im Klartext, dass das Stück Blech 2x5cm mit der Nummer reicht, um ein neues Fahrzeug drumrumzubauen, denn es ist immer noch der alte Buggy. Allerdings die Nummer einschlagen ist wohl etwas zu weit gedacht. :P
.....
Beim langen Fahrgestell ist wichtig ein Brief mit einer vergebenen TP-Nr + das Stück Blech mit der orginalen, geixxxten Orginalnr zum BG Tausch. Die Eigentumsnachweise müssen zweifelsfrei geklärt sein.

Bei gekürzten Fahrgestellen sollte zumindestens der orginale hintere Rahmentunnel erhalten sein. Und ein ensprechender Buggy-Brief.

Eine Lotterie bleibt es. Denn im Zweifel muss man die Nachweise selber erbringen.

Uwe

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 15:27
von Patrick
hehe bei meinem buggy wurde zwar ne TP vergeben, diese aber nie eingeschlagen, dazu die alte auch nicht gexxxt. Und ehrlich: Bis jetzt hat kein Prüfer nach der Fahrgestellnummer bei mir geguckt ;)

Aber es geht ja auch nicht darum beim Prüfer durchzukommen oder bei der Rennleitung gut davon zu kommen, es geht ja um den Fall der Fälle wenn man doch mal in einem Unfall verwickelt ist und der Gutachter sich dann die Karre mal so richtig anschaut um einen etwas rein zu würgen...

Gruß

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 15:35
von Sasquatch
Oh, dann hattest du bisher wohl Glück. Die FIN ist eigentlich ein Aspekt, der bei unserem Käfer bisher immer geprüft wurde: gehören die Papiere zum Fahrzeug?

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: So 22. Mai 2011, 23:17
von Patrick
Klar , die alte Nummer ist ja noch im Brief notiert und die Stimmt ja überein :)

Gruß

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 11:09
von Zûndfunke
Hallo zusammen!
Ich bin über Google auf dieses Topic gekommen. Da hier wohl einige Experten unterwegs sind bringe ich mein Problem mal hier an:

Ich habe einen HAZ Buggy. Es handelt sich um einen abgebrochenen Buggy-Aufbau. Die GFK-Karosserie ist noch unbeschnitten und "40 Jahre neu". Sie ist bereits auf das gekürzte Fahrgestell aufgestezt. Dann hat der Besitzer wohl die Lust verloren. Jetzt zum Problem.

Was ich nicht habe:
Eine eingeschlagene TP Nummer und einen Fahrzeugbrief. :-(

Was ich habe:
Das Schweißgutachten und die dazugehörige Rechnung von damals im Original vom Autohaus und ein Gutachten über den GFKBuggyaufbau.
Im Schweißgutachten ist die originale Käfer FIN eingetragen welche auch mit dem Rahmen übereinstimmt.

Besteht eine Chance den Buggy noch zulassen zu können um ihn nach der Restauration auf mein 07er Kennzeichen zu übernehmen?

Den Brief zum Käfer kann ich ja neu beantragen...aber bekomme ich den Umbau abgenommen und dann eingetragen ohne die Neuwagenregelung zu benötigen.
Das Schweißgutachten und die Rechnung sind von 1972.

Danke für eure Hilfe.

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 12:46
von AHS IMP 1
Hallo Zündfunke

Das ist eine schwierige Sache.
Das größte Problem, das der Buggy nie zugelassen war, sprich bei einer Abnahme würde er das aktuelle Datum als Erstzulassung bekommen.
Sämtliche aktuelle Vorschriften der STVZO zur Zulassung von NeuFZgen müsste das FZ erfüllen.
Das wird nicht möglich sein.

Evtl. wäre mit einem Buggybrief + dazugehöriger FGSTNR etwas möglich.

Vielleichtt hat noch jemand eine andere Idee?

Uwe

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 13:47
von PeterHadTrapp
Vielleicht ist die entscheidende Lücke im neuen Anforderungskatalog für die H-Zulassung enthalten. Der neue Anforderungskatalog für die H-Zulassung ist genau in diesem Punkt geändert worden.

Ich zitiere mal der Einfachheit halber:
Anforderungskatalog hat geschrieben:"Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand enstprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kfz-technischen Kulturgutes dienen können als Oldtimer eingestuft werden. Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, aber diese Bedingung bezüglich der Erstzulassung nicht erfüllen unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
"
Erläuterung dazu vom Experten der Oldtimer-Markt:
Expertenkommentar hat geschrieben:Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können.
Möglicherweise ist also eine Ausnahmegenehmigung möglich wenn ein einigermaßen identische Briefkopie vorgelegt wird. Damit wäre ja bewiesen, wann die Fahrzeuge gebaut wurde, dass sie damals zugelassen werden konnten und dass es sich um einen zeitgenössischen Umbau handelt.